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   VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05   

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https://dejure.org/2006,5446
VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05 (https://dejure.org/2006,5446)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.2006 - 22 TL 1699/05 (https://dejure.org/2006,5446)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 22 TL 1699/05 (https://dejure.org/2006,5446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzung der allgemeinen Kostentragungsregeln für personalvertretungsrechtliche Tätigkeiten durch die spezielle Regelung für Reisekosten; Erstattungsanspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der ...

  • Judicialis

    HessStuGuG § 5 Abs. 3 S. 1; ; HPVG § 42 Abs. 3; ; HRKG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht der Länder: Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder - freigestellte Personalratsmitglieder, Reisekostenvergütung, Trennungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.

    Die Verweisung bezieht sich "in vollem Umfang" auf das Reisekostengesetz und beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern auch auf das Konzept des Reisekostengesetzes mit den dort geregelten Erstattungstatbeständen, die entsprechend heranzuziehen sind und zu denen auch die Regelung in § 23 HRKG über die Gewährung von Trennungsgeld gehört (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a. a. O. und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - PersR 2004 S. 152 ff. = PersV 2004 S. 313 ff. = ZfPR 2004 S. 106 ff. = juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juli 2003 a. a. O.).

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden lässt sich auch nicht auf den von ihm herangezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 (a. a. O.) stützen, denn dieser betraf Steuer- und Sozialversicherungsanteile für die Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten in Form von Trennungsübernachtungsgeld, nicht aber eine Fahrtkostenerstattung.

    Im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative durfte der Gesetzgeber jedoch annehmen, dass sich vergleichbare Einbußen, die ihre Ursache in der Tätigkeit als freigestelltes Mitglied der Personalvertretung haben, verbieten, weil andernfalls die effektive Aufgabenwahrnehmung durch die Personalvertretung als Ganzes Schaden nimmt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004, a.a.O. S. 15 f.).".

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.

    Aber auch die vom Antragsteller vertretene Auffassung, das Bundesverwaltungsgericht sei mit Beschluss vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - (u. a. PersR 2005 S. 75 ff. = PersV 2005 S. 194 ff. = juris) von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen, ist nicht zutreffend: .

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 111 Abs. 3 HPVG i.V.m. § 92 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 ArbGG wegen der grundsätzlichen, landesübergreifenden und nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2004 (a. a. O.) wieder klärungsbedürftig gewordenen Frage zugelassen, ob einem freigestellten Personalratsmitglied nach § 42 Abs. 1 und 3 HPVG bzw. § 44 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPersVG oder nach entsprechenden anderen Landespersonalvertretungsvorschriften für regelmäßige Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Sitz der Personalvertretung Fahrtkosten entsprechend der Reisekostenvergütung nach dem jeweiligen Reisekostengesetz oder (nur) entsprechend den Trennungsgeldregelungen zu erstatten sind.

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.

    In der grundlegenden Entscheidung zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - (u. a. PersR 1990 S. 130 ff. = PersV 1990 S. 351 ff. = juris) im Wesentlichen ausgeführt:.

    Die Verweisung bezieht sich "in vollem Umfang" auf das Reisekostengesetz und beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern auch auf das Konzept des Reisekostengesetzes mit den dort geregelten Erstattungstatbeständen, die entsprechend heranzuziehen sind und zu denen auch die Regelung in § 23 HRKG über die Gewährung von Trennungsgeld gehört (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a. a. O. und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - PersR 2004 S. 152 ff. = PersV 2004 S. 313 ff. = ZfPR 2004 S. 106 ff. = juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juli 2003 a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Dieser Auffassung haben sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 1990 - HPV TL 160/89 - (HessVGRspr. 1991 S. 49 ff.), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - (u. a. PersR 1999 S. 498 ff.), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 - (u.a. PersV 1993 S. 454 ff. = juris) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - (u. a. PersR 2004 S. 70 ff. = PersV 2004 S. 104 ff. = ZfPR 2004 S. 303 ff. = juris) ausdrücklich angeschlossen.

    Die Verweisung bezieht sich "in vollem Umfang" auf das Reisekostengesetz und beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern auch auf das Konzept des Reisekostengesetzes mit den dort geregelten Erstattungstatbeständen, die entsprechend heranzuziehen sind und zu denen auch die Regelung in § 23 HRKG über die Gewährung von Trennungsgeld gehört (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a. a. O. und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - PersR 2004 S. 152 ff. = PersV 2004 S. 313 ff. = ZfPR 2004 S. 106 ff. = juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juli 2003 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 28.11.1990 - HPV TL 160/89

    Gewährung von Trennungsgeld für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Dieser Auffassung haben sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 1990 - HPV TL 160/89 - (HessVGRspr. 1991 S. 49 ff.), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - (u. a. PersR 1999 S. 498 ff.), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 - (u.a. PersV 1993 S. 454 ff. = juris) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - (u. a. PersR 2004 S. 70 ff. = PersV 2004 S. 104 ff. = ZfPR 2004 S. 303 ff. = juris) ausdrücklich angeschlossen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91

    Fahrkostenerstattung für Fahrten des Vorsitzenden des Personalrats zum Sitz des

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Dieser Auffassung haben sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 1990 - HPV TL 160/89 - (HessVGRspr. 1991 S. 49 ff.), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - (u. a. PersR 1999 S. 498 ff.), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 - (u.a. PersV 1993 S. 454 ff. = juris) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - (u. a. PersR 2004 S. 70 ff. = PersV 2004 S. 104 ff. = ZfPR 2004 S. 303 ff. = juris) ausdrücklich angeschlossen.
  • OVG Sachsen, 13.10.1998 - P 5 S 16/96
    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05
    Dieser Auffassung haben sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. November 1990 - HPV TL 160/89 - (HessVGRspr. 1991 S. 49 ff.), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - (u. a. PersR 1999 S. 498 ff.), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 30. Juni 1992 - 15 S 2778/91 - (u.a. PersV 1993 S. 454 ff. = juris) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - (u. a. PersR 2004 S. 70 ff. = PersV 2004 S. 104 ff. = ZfPR 2004 S. 303 ff. = juris) ausdrücklich angeschlossen.
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